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Aus dem Gemeinderat - Februar 2017

Aufzug für das Rathaus.

Wie bereits berichtet, beabsichtigt die Gemeinde einen Aufzug an der Westseite des Gebäudes (Fußweg) anzubringen. Dazu wurden die Abstandsplanungen dem Gemeinderat vorgelegt. Auf dem Parkplatz vor der Sparkasse soll auf dem westlichen Teil ein Behindertenparkplatz ausgewiesen werden.

Bauvoranfrage „An den Eichen“.

In der Traubenstraße sind im Gebiet „An den Eichen“ die freien Grundstücke überwiegend verkauft. Die Untere Naturschutzbehörde hat dazu die Genehmigung erteilt, dass Bäume ausgedünnt und zurückgeschnitten werden dürfen. Die neuen Grunstückseigentümer haben einen Bauplan vorgelegt, der bei der Dachgestaltung vom Bebauungsplan etwas abweicht. Der Gemeinderat stellt die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes in Aussicht, vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamts (Bauamts).

Treppenanlage am Heimweg.

Es wurde ein Sachverständiger beauftragt, die Treppenanlage zu begutachten. Grund dafür ist, dass die Treppen, bzw. die Rampe neben den Treppen beanstandet wurde, weil sie an den Neigungen ziemlich steil ist. Hätte man einen durchgehenden Weg ohne Treppen angelegt, so würde die Steigung etwa 16% betragen. Durch die unterbrochene Rampe mit steilen und flachen Stücken, kann man erreichen, dass die Steigung an den flachen Stellen entzerrt wird. Allerdings gibt es an dem Hang auch keine Alternative für einen behindertengerechten Weg. Es sei den man hätte Serpentinen angelegt, was aber aufgrund der verfügbaren Baufläche nicht möglich ist. Angemerkt sein an dieser Stelle auch, dass die Zufahrt vom Heimweg zur Neustädter Straße ebenfalls sehr steil ist und nicht als barrierefrei bezeichnet werden kann. Der Heuberg und der Kirchberg ist mit 12-14% Steigung ebenfalls weit außerhalb einer zulässigen Steigung um als barrierefrei zu gelten. Laut Bericht vom Sachverständigen gibt es für den vorhandenen Fußweg somit keine sinnvolle Alternative.

Die Flächenerhebung zur Ermittlung der Geschoßflächen

Begonnen wird damit ab 6. März. Im nächsten Mitteilungsblatt der Gemeinde soll es dazu weitere Informationen geben. Hier nochmal die wichtigsten Infos von unserer Seite:

Die Flächenerhebung dient einer neuen Abrechnungsmethode, damit nicht mehr pauschal nach Grundstücksgröße, sondern nach tatsächlichen Wohnraum abgerechnet wird.

Nur dort, wo die Verhältnisse des tatsächlichen Wohnraums unklar sind, werden amtlich beauftragte Personen die Räume begehen und die Flächenermittlung durchführen.

Die Hauseigentümer sind verpflichtet, den beauftragten Personen Zutritt zu gewähren.

Die Fußbodenheizung der Eichwaldhalle hat ein Leck.

Glücklicherweise sind dafür mehrere Heizkreisläufe vorhanden, so dass man diese einzeln abstellen kann um dem Leck schneller auf die Spur zu kommen. Man hofft durch das Einbringen von Dichtmitteln das Leck abzudichten, was allerdings nur möglich ist, wenn das Leck sehr klein ist. Auf jeden Fall muss geprüft werden, wie hoch die Feuchtigkeit im Boden ist um ggf. Trocknungsgeräte aufzustellen. Der Fall wurde inzwischen der Versicherung gemeldet.

Anfrage der Stadt Langenzenn zum Erwerb eines Grundstücksteils auf der Gemarkung Kirchfembach.

Das betroffene Wiesengrundstück liegt auf der Gemarkung Kirchfembach, gehört aber zur Gemeinde Puschendorf und ist an Landwirt Höfler verpachtet. Es handelt sich also um eine sogenannte außermärkische Fläche. Diese Fläche liegt etwa gegenüber des ehemaligen Kußberger Anwesens auf der Straße nach Kirchfembach.

Die Stadt Langenzenn plant eine sogenannte Mäandrierung der Fembach durchzuführen. (Anmerkung: Eine Mäandrierung ist ein „schlingenhafter Flußverlauf“. Man will in einem geraden Bach Schlingen einbauen und Bäume am Ufer pflanzen, um so eine Art Renaturierung des Bachverlaufs zu erreichen).

Hermann Höfler zeigte sich in seiner Stellungnahme besorgt, da durch eine Bepflanzung mit Bäumen sich wahrscheinlich Biber niederlassen werden. Am Biotop neben dem Klärweiher haben sie bereits 3 Dämme errichtet. Damit besteht große Gefahr, dass die Biber im geplanten Gebiet Bäume umlegen und damit den Bach aufstauen. Als Folge davon verstopfen die vorhandenen Drainagen und die Wiesen versumpfen. Für die Landwirtschaft wären sie dann nicht mehr nutzbar.

Mit der Stadt Langezenn will man einen Termin vereinbaren, um genauere Vorstellungen der Planungen zu bekommen. Erst dann will man über ein weiteres Vorgehen entscheiden.

Manfred Schroll