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Aus dem Gemeinderat - Januar 2017

Aktuelles zum geplanten Kindergarten in der Traubenstraße

Die Nachbarn des zukünftigen Kindergartens haben Bedenken wegen des möglichen Lärmaufkommens geäußert. Die Traubenstraße ist heute schon stark frequentiert und durch den Neubau eines Kindergartens wird der Lärm durch an- und abfahrende Autos und durch den Kindergartenbetrieb deutlich zunehmen. Auch wurden Bedenken zu Parkplatzproblemen in Zukunft geäußert.

Von den Anwohnern wurden Vorschläge unterbreitet und die Notwendigkeit eines neuen Kindergartens erfragt. Bürgermeister Kistner erklärte, dass der evangelische Kindergarten „randvoll“ ist und alle 100 Plätze belegt sind. Die Notwendigkeit einer neuen Einrichtung steht also außer Frage. Ein weiterer Vorschlag war, den Kindergarten dort anzusiedeln, wo in Zukunft die jungen Familien wohnen – im Baugebiet Dorfeiche.

Allerdings ist vieles um den neuen Kindergarten noch nicht geklärt, da die jeweiligen Sachbearbeiter am Landratsamt urlaubsbedingt bisher schlecht erreichbar waren.

Mit dem zukünftigen Träger des Kindergartens, dem HVD wurde zwar schon geredet, aber mit der letztlich verantwortlichen Person konnte bisher noch nicht näher gesprochen werden. Ferner sind auch die ganzen Regelungen um den Zuschuss noch zu klären, womit eine Realisierung des geplanten Kindergartens für 2017 eher unwahrscheinlich sein wird.

In einer kurzen Stellungnahme zum befürchteten Lärm erklärte 2. Bgm. Stephan Buck, dass der Kindergartenbetrieb hauptsächlich in den Vormittagsstunden stattfindet. In den späten Nachmittagsstunden und am Wochenende ist sowieso kein Betrieb und damit auch kein Lärm zu befürchten. Er sprach sich auch deutlich dagegen aus, eine Lärmschutzwand zwischen Wohngebiet und Kindergarten zu errichten. Allerdings sollte auch bei der Planung alles Mögliche getan werden um die Lärmemissionen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.

Sobald konkrete Planungen vorliegen wird es zu diesem Thema eine Bürgerversammlung geben.

Stromverbrauch Eichwaldhalle

Für die Eichwaldhalle wurden inzwischen verschiedene Maßnahmen durchgeführt um den Stromverbrauch zu reduzieren. Es wurden LED-Lampen eingebaut und zusätzlich eine Steuerung, dass nur dort Licht brennt, wo sich auch Personen aufhalten. In Räumen wo keine Personen sind (Flur, WC, etc). sorgt eine automatische Abschaltung der Lichter für eine Reduzierung des Stromverbrauchs.

Dazu hat Bgm. Kister Verbrauchwerte für Strom der letzten Jahre vorgetragen.

2012: 42.600 KWh
2013: 37.900 KWh
2014: 35.114 KWh
2015: 35.056 KWh
2016: 23.160 KWh

An diesen Verbrauchswerten ist auch die Flutlichtanlage der Außenanlagen vom Sportverein gekoppelt, die in Zukunft durch moderne und stromsparende LED-Beleuchtung ersetzt werden soll. Durch die geplante energetische Sanierung, die 2017 an Lüftung und Heizung durchgeführt werden soll, wird sicherlich eine weitere und deutliche Energie-Einsparung zu erwarten sein.

Rückblick auf das Wolfgang Buck Konzert vom November 2016

Hier hat die Gemeinde Puschendorf etwa 2.000 € an Gewinn durch den Verkauf der Eintrittskarten verzeichnen können. Herr Kistner hat sich auch bei Edith Hamersky bedankt, die den Karten-Vorverkauf ehrenamtlich durchgeführt hat.

Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Kreisstraße

Für die Tempo 30 Regelung hat der Gesetzgeber eine neue Regelung erlassen. So soll es ab 2017 einfacher werden, sogenannte Tempo-30 Zonen auszuweisen um den Verkehr zu beruhigen. Besonders an Stellen die eine Gefahrenzone darstellen, wie zum Beispiel im Bereich der Kinderkrippe.

Der Gemeinderat hat bereits Mitte 2016 eine solche Beschränkung für die Neustädter Straße beantragt um vor allem im Bereich der Krippe oder den Schulbushaltestellen den Verkehr zu beruhigen. Allerdings wurde diese Anfrage vom staatliche Bauamt bisher abgelehnt.  Link zu dem Bericht vom August 2016

Durch den neuen Gesetzesentwurf zur Tempo-30 Regelung, sieht man wieder gute Chancen, dieses Anliegen jetzt doch realisieren zu können. Jedoch nicht so pauschal wie der Gemeinderat dies 2016 gewünscht hat (Tempo 30 zwischen Kinderkrippe und Altenheim), sondern nur auf eine maximale Länge von ca. 300 Meter. Ferner muss von der jeweiligen Einrichtung ein direkter Ausgang zur Neustädter Straße vorhanden sein. Bei der Kinderkrippe ist das zutreffend, jedoch nicht beim Altenheim. Laut Gesetzgeber soll die Tempo-30 Anordnung an Uhrzeiten gebunden sein (z.B. Tempo 30 nur zwischen 7 Uhr und 19 Uhr). Mit Polizei und Landratsamt will man dieses Thema demnächst erneut verhandeln.

Absenkung Gehsteig am Heuberg

Ich habe gegenüber der Stichstraße Heuberg 8-14 eine Absenkung des Gehwegs beantragt. Im Zuge der Heuberg-Sanierung ist der Gehweg auf der Westseite zu Parkbuchten umgestaltet worden. Für Fußgänger, die aus der Stichstraße kommen sollte es möglich sein die vielbefahrene Straße auf direkten Wege zu überqueren um auf den Gehweg zu gelangen. Der Bauausschuss hat sich bei einer Besichtigung ein Bild von der Lage gemacht und ebenfalls festgestellt, dass eine Absenkung ein erhebliches Maß an Sicherheit bietet und damit auch notwendig ist, zumal es sich um eine öffentliche Stichstraße handelt. Da sich der Aufwand dazu in Grenzen hält, wurde dem Antrag zugestimmt.

Manfred Schroll