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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Laermaktion EisenbahDas bayer. Landesamt für Umwelt hat die betroffenen Gemeinden informiert, dass das Eisenbahnbundesamt in der Zeit vom 15.04.2015 bis zum  31.05.2015 eine online-Befragung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans durchführt.

Kommunen, Verbände und interessierte Bürger können sich auf einer Internetplattform unter der Adresse http://www.laermaktionsplanung-schiene.de zu ihrer Lärmbetroffenheit äußern.

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll.

Mit Ihrer Hilfe sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden.

Das EBA wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durchführen. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 15.04.2015 und dauert bis zum 31.05.2015. In diesen sechs Wochen können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die die Gemeinde dann wieder informiert wird.