Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024
Derzeit findet mangels Reporters in der Lokalpresse leider keine Berichterstattung über die Gemeinderatsitzungen statt. Deshalb wollen wir wieder vermehrt selbst über die beratenen Punkte berichten. Für die Dezembersitzung hat erstmals die zweite Bürgermeisterin Annalena Tsutsui die Leitung übernommen. Grund war die Erkrankung der etatmäßigen 1. Bürgermeisterin Hütten.
Nachdem der Tagesordnung einstimmig zugestimmt wurde, hat der Gemeinderat in TOP 1 das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt.
Pflegeheim-Neubau kommt nun doch erst einmal nicht
TOP 2 wäre die Zustimmung zum Beschluss eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für den Neubau eines Pflegeheimes der Diakonie gewesen. Leider wurde der Plan von der Diakonie vorerst verworfen. Somit hat sich die Angelegenheit erst einmal erledigt. Um über die Auslöser und Lösungsoptionen zu sprechen, wurde von der FW-Fraktion gebeten die Antragssteller zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.
Nachbargemeinden
TOP 3 und 4 waren eine Zustimmung zu einer Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans in Herzogenaurach und einer Änderung eines Flächennutzungsplanes in Langenzenn/Laubendorf. Hier wurden keine Einwände seitens des Gemeinderats erhoben.
Wassergebühren angepasst / Abwasser bleibt stabil
TOP 5: Gebührenergebung in der Wasserversorgung. Die vom Büro Dr. Schulte und Röder Kommunalberatung erhobene Kostenrechnung für die Wasserversorgung hat ergeben, dass der Preis pro Kubikmeter um 49 Cent teurer sein muss als bisher. Im Haupt und Finanzausschuss wurde über die größere Steigerung nur wenig diskutiert. Da die Gemeinde seit einigen Jahren die Wasserkosten von dem genannten Büro ermitteln lässt, hat sich der Gemeinderat vor ca. 8 vorgenommen, nicht von den Berechnungen abzuweichen. Beim Wasser sollen die tatsächlichen Kosten auch berechnet werden. Weder darf die Gemeinde daran verdienen, noch soll ein Defizit entstehen. Die diesjährige Erhöhung resultiert aus dem gestiegenen Einkaufspreis für den Kubikmeter Frischwasser in Höhe von 25 Cent (bisher 1,20 EUR neu 1,45 EUR) mehr gegenüber dem vergangenen Jahr und der zuletzt größeren Anzahl von Wasserrohrbrüchen. Die Kosten für die Rohrbrüche stiegen von 7.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR an. Somit hat der Rat dem Ergebnis aus der Berechnung des Büros Schulte und Röder zugestimmt und den Preis von 2,20 EUR ab dem Jahr 2025 festgelegt.
Im TOP 6 wurde im Zuge der vergehenden Abstimmung zum Wasserpreis die Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung vom Rat bestätigt.
Grundsteuer führt zu Diskussionen
TOP 7 Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Hebesteuersatzung):
Hier wurde sehr konträr diskutiert. Auf Grund der Veränderung bei der Grundsteuer sollten die Gemeinden die Hebesätze so anpassen, dass dem Bürger keine weitere Belastung treffen sollte (Empfehlung der bayerischen Staatsregierung). In der letzten Sitzung wollte die Bürgermeisterin auf Vorschlag des Kämmerers einfach die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei 380 v. H. belassen und mit einem schnellen Beschluss die Sache vom Tisch bekommen.Dieser schnelle Beschluss hätte aber durch die Hintertüre Mehreinnahmen von ca. 70.000 EUR in die Kassen fließen lassen. Das ist zwar zulässig, hätte dann aber den Bürgern sauber erklärt werden müssen, weshalb dies bei den Freien Wählern auf heftige Gegenwehr stieß. Der Rat verwies deshalb die Angelegenheit zunächst in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Von dort kam die Empfehlung zurück, die Hebesätze auf 350 v.H. zu reduzieren, im Rahmen dessen was auch andere Gemeinden in der Umgebung zuletzt beschlossen hatten. Auch das wären noch Mehreinnahmen von geschätzten 30.000 €. Die Forderung der Grünen den Satz auf 300 zu senken, was wiederum Mindereinnahmen bedeutet hätte, trat der Kämmerer mit entstehenden Lücken im Haushalt entgegen. Die Freien Wähler wollten dem Versprechen der Staatsregierung Rechnung tragen und plädierten für Kostenneutralität, was etwa 310 bedeutet hätte. In der Abstimmung setzte sich eine Mehrheit von CSU und SPD durch, den Hebesatz „nur“ auf 350 v. H. zu reduzieren.
Puschendorfer Kindergeld auch für den Geburtsjahrgang 2025
TOP 8 Puschendorfer Kindergeld: Die Zahlung in Höhe von 1.000,00 EUR pro Kind als Zuschuss zur Kinderbetreuung wurde von Rat für ein weiteres Jahr genehmigt, obwohl die finanzielle Lage der Gemeinde enger wird.
TOP 9 Jahresrechnung: Die Jahresrechnung 2023 wurde dem Rat zu Kenntnis vorgelegt und einstimmig angenommen.
TOP 10 Zwei Bauanträgen im Heimweg und Konferenzstraße wurde zugestimmt.
Schlüsselzuweisungen tragen zur Entlastung bei
TOP 11 Bekanntmachungen:
2. Bürgermeisterin Tsutsui informierte den Rat, dass die Schlüsselzuweisung um ca. 133 TEUR ansteigt und die Gemeinde ca. 816 TEUR bekommen wird. Gleichzeitig wird aber auch die abzuführende Kreisumlage ansteigen, so dass der Spielraum der Gemeinde eng bleibt.