Wir sind eine parteifreie Wählergemeinschaft politisch ehrenamtlich tätig zum Wohle unserer Gemeinde und seiner Bürgerinnen und Bürger.
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Freiwillige Feuerwehr Puschendorf - Jahreshauptversammlung 2017

IMG 8425Die Jahreshauptversammlung 2017 fand in der Eichwaldhalle statt und hatte mit Landrat Matthias Dießl und Kreisbrandinspektor Armin Betz prominete Gäste. Bürgermeister Wolfgang Kistner betonte den hohen Stellenwert der Freiwilligen Feuerwehr in Puschendorf, die sowohl beim Großbrand 2015 als auch bei Veranstaltungen unverzichtbare Dienste leistet. Nachdem Schriftführer Dieter Glaser ein ausführliches Protokoll der vergangenen Sitzung vorgelesen hatte, trug Schatzmeister Alexander Dörr den Kassenbericht vor. Die Entlastung des Vorstandes erfolgte einstimmig. Der 1. Vorstand Johann Schobert moderierte die Versammlung und gab auch die aktuellen Zahlen des Feuerwehrvereins bekannt.

  • 188 Mitglieder davon 30 Aktive Feuerwehrmänner
  • 22 Passive Mitglieder (ehem. Aktive mit 25 Jahre Dienstzeit)
  • 136 Fördernde Mitglieder

Bereits im Vorfeld übernahm Landrat Matthias Dießl die Ehrungen. Das staatliche Feuerwehrabzeichen in Silber erhielt Alexander Vitzthum für 25 Jahre aktiven Dienst. Für jeweils 10 Jahre aktiven Dienst wurden Benjamin Mannert und Leopold Lompa geehrt.

Erfeulicherweise gibt es mit Mario Schuhbauer und Philip Schneider-Wranik zwei Neuzugänge in der aktiven Wehr.

Wir gratulieren dazu ganz herzlich !

Manfred Schroll

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Aus dem Gemeinderat - Februar 2017

Aufzug für das Rathaus.

Wie bereits berichtet, beabsichtigt die Gemeinde einen Aufzug an der Westseite des Gebäudes (Fußweg) anzubringen. Dazu wurden die Abstandsplanungen dem Gemeinderat vorgelegt. Auf dem Parkplatz vor der Sparkasse soll auf dem westlichen Teil ein Behindertenparkplatz ausgewiesen werden.

Bauvoranfrage „An den Eichen“.

In der Traubenstraße sind im Gebiet „An den Eichen“ die freien Grundstücke überwiegend verkauft. Die Untere Naturschutzbehörde hat dazu die Genehmigung erteilt, dass Bäume ausgedünnt und zurückgeschnitten werden dürfen. Die neuen Grunstückseigentümer haben einen Bauplan vorgelegt, der bei der Dachgestaltung vom Bebauungsplan etwas abweicht. Der Gemeinderat stellt die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes in Aussicht, vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamts (Bauamts).

Treppenanlage am Heimweg.

Es wurde ein Sachverständiger beauftragt, die Treppenanlage zu begutachten. Grund dafür ist, dass die Treppen, bzw. die Rampe neben den Treppen beanstandet wurde, weil sie an den Neigungen ziemlich steil ist. Hätte man einen durchgehenden Weg ohne Treppen angelegt, so würde die Steigung etwa 16% betragen. Durch die unterbrochene Rampe mit steilen und flachen Stücken, kann man erreichen, dass die Steigung an den flachen Stellen entzerrt wird. Allerdings gibt es an dem Hang auch keine Alternative für einen behindertengerechten Weg. Es sei den man hätte Serpentinen angelegt, was aber aufgrund der verfügbaren Baufläche nicht möglich ist. Angemerkt sein an dieser Stelle auch, dass die Zufahrt vom Heimweg zur Neustädter Straße ebenfalls sehr steil ist und nicht als barrierefrei bezeichnet werden kann. Der Heuberg und der Kirchberg ist mit 12-14% Steigung ebenfalls weit außerhalb einer zulässigen Steigung um als barrierefrei zu gelten. Laut Bericht vom Sachverständigen gibt es für den vorhandenen Fußweg somit keine sinnvolle Alternative.

Die Flächenerhebung zur Ermittlung der Geschoßflächen

Begonnen wird damit ab 6. März. Im nächsten Mitteilungsblatt der Gemeinde soll es dazu weitere Informationen geben. Hier nochmal die wichtigsten Infos von unserer Seite:

Die Flächenerhebung dient einer neuen Abrechnungsmethode, damit nicht mehr pauschal nach Grundstücksgröße, sondern nach tatsächlichen Wohnraum abgerechnet wird.

Nur dort, wo die Verhältnisse des tatsächlichen Wohnraums unklar sind, werden amtlich beauftragte Personen die Räume begehen und die Flächenermittlung durchführen.

Die Hauseigentümer sind verpflichtet, den beauftragten Personen Zutritt zu gewähren.

Die Fußbodenheizung der Eichwaldhalle hat ein Leck.

Glücklicherweise sind dafür mehrere Heizkreisläufe vorhanden, so dass man diese einzeln abstellen kann um dem Leck schneller auf die Spur zu kommen. Man hofft durch das Einbringen von Dichtmitteln das Leck abzudichten, was allerdings nur möglich ist, wenn das Leck sehr klein ist. Auf jeden Fall muss geprüft werden, wie hoch die Feuchtigkeit im Boden ist um ggf. Trocknungsgeräte aufzustellen. Der Fall wurde inzwischen der Versicherung gemeldet.

Anfrage der Stadt Langenzenn zum Erwerb eines Grundstücksteils auf der Gemarkung Kirchfembach.

Das betroffene Wiesengrundstück liegt auf der Gemarkung Kirchfembach, gehört aber zur Gemeinde Puschendorf und ist an Landwirt Höfler verpachtet. Es handelt sich also um eine sogenannte außermärkische Fläche. Diese Fläche liegt etwa gegenüber des ehemaligen Kußberger Anwesens auf der Straße nach Kirchfembach.

Die Stadt Langenzenn plant eine sogenannte Mäandrierung der Fembach durchzuführen. (Anmerkung: Eine Mäandrierung ist ein „schlingenhafter Flußverlauf“. Man will in einem geraden Bach Schlingen einbauen und Bäume am Ufer pflanzen, um so eine Art Renaturierung des Bachverlaufs zu erreichen).

Hermann Höfler zeigte sich in seiner Stellungnahme besorgt, da durch eine Bepflanzung mit Bäumen sich wahrscheinlich Biber niederlassen werden. Am Biotop neben dem Klärweiher haben sie bereits 3 Dämme errichtet. Damit besteht große Gefahr, dass die Biber im geplanten Gebiet Bäume umlegen und damit den Bach aufstauen. Als Folge davon verstopfen die vorhandenen Drainagen und die Wiesen versumpfen. Für die Landwirtschaft wären sie dann nicht mehr nutzbar.

Mit der Stadt Langezenn will man einen Termin vereinbaren, um genauere Vorstellungen der Planungen zu bekommen. Erst dann will man über ein weiteres Vorgehen entscheiden.

Manfred Schroll

Biber im Fembachgrund

Biber im Fembachgrund - Freie Wähler Puschendorf Im Wiesengrund hat sich im Fembach ein Biber (bzw. Biberfamilie) angesiedelt.

Unverkennbar sind die Spuren an den Bäumen die er angeknabbert bzw. gefällt hat. Man erkennt auch, dass im Biotop der Wasserpegel erhöht ist. Der Grund dafür ist, dass der Biber zwei Dämme, gebaut hat. Ein Damm am Ablauf des Biotops und einer bereits davor. Hier hat er auch einen Baum im Stammbereich angeknabbert. Das Biotop ist durch das langsam fließende Gewässer vermutlich ein bevorzugter Lebensraum, den er nach ganz eigenen Vorstellungen gestaltet.

Der Biber ist übrigens ganzjährig geschützt und zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. Am besten ist es die Tiere in Ruhe zu lassen und durch einen sogenannten Biberbeauftragten vom Landkreis die Situation begutachten zu lassen. Denn dort, wo erheblicher Schaden zu befürchten ist, darf in Zusammenarbeit mit der Schutzbehörde der Biber „umgesiedelt“ werden.

Wenn Sie im Fembachgrund spazieren gehen, dann bleiben sie auf Distanz und lassen Sie ihren Hund an der Leine. Außer Hunden sind nur große Greifvögel und Menschen die einzigen Feinde des Bibers.

Manfred Schroll

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Aus dem Gemeinderat - Januar 2017

Aktuelles zum geplanten Kindergarten in der Traubenstraße

Die Nachbarn des zukünftigen Kindergartens haben Bedenken wegen des möglichen Lärmaufkommens geäußert. Die Traubenstraße ist heute schon stark frequentiert und durch den Neubau eines Kindergartens wird der Lärm durch an- und abfahrende Autos und durch den Kindergartenbetrieb deutlich zunehmen. Auch wurden Bedenken zu Parkplatzproblemen in Zukunft geäußert.

Von den Anwohnern wurden Vorschläge unterbreitet und die Notwendigkeit eines neuen Kindergartens erfragt. Bürgermeister Kistner erklärte, dass der evangelische Kindergarten „randvoll“ ist und alle 100 Plätze belegt sind. Die Notwendigkeit einer neuen Einrichtung steht also außer Frage. Ein weiterer Vorschlag war, den Kindergarten dort anzusiedeln, wo in Zukunft die jungen Familien wohnen – im Baugebiet Dorfeiche.

Allerdings ist vieles um den neuen Kindergarten noch nicht geklärt, da die jeweiligen Sachbearbeiter am Landratsamt urlaubsbedingt bisher schlecht erreichbar waren.

Mit dem zukünftigen Träger des Kindergartens, dem HVD wurde zwar schon geredet, aber mit der letztlich verantwortlichen Person konnte bisher noch nicht näher gesprochen werden. Ferner sind auch die ganzen Regelungen um den Zuschuss noch zu klären, womit eine Realisierung des geplanten Kindergartens für 2017 eher unwahrscheinlich sein wird.

In einer kurzen Stellungnahme zum befürchteten Lärm erklärte 2. Bgm. Stephan Buck, dass der Kindergartenbetrieb hauptsächlich in den Vormittagsstunden stattfindet. In den späten Nachmittagsstunden und am Wochenende ist sowieso kein Betrieb und damit auch kein Lärm zu befürchten. Er sprach sich auch deutlich dagegen aus, eine Lärmschutzwand zwischen Wohngebiet und Kindergarten zu errichten. Allerdings sollte auch bei der Planung alles Mögliche getan werden um die Lärmemissionen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.

Sobald konkrete Planungen vorliegen wird es zu diesem Thema eine Bürgerversammlung geben.

Stromverbrauch Eichwaldhalle

Für die Eichwaldhalle wurden inzwischen verschiedene Maßnahmen durchgeführt um den Stromverbrauch zu reduzieren. Es wurden LED-Lampen eingebaut und zusätzlich eine Steuerung, dass nur dort Licht brennt, wo sich auch Personen aufhalten. In Räumen wo keine Personen sind (Flur, WC, etc). sorgt eine automatische Abschaltung der Lichter für eine Reduzierung des Stromverbrauchs.

Dazu hat Bgm. Kister Verbrauchwerte für Strom der letzten Jahre vorgetragen.

2012: 42.600 KWh
2013: 37.900 KWh
2014: 35.114 KWh
2015: 35.056 KWh
2016: 23.160 KWh

An diesen Verbrauchswerten ist auch die Flutlichtanlage der Außenanlagen vom Sportverein gekoppelt, die in Zukunft durch moderne und stromsparende LED-Beleuchtung ersetzt werden soll. Durch die geplante energetische Sanierung, die 2017 an Lüftung und Heizung durchgeführt werden soll, wird sicherlich eine weitere und deutliche Energie-Einsparung zu erwarten sein.

Rückblick auf das Wolfgang Buck Konzert vom November 2016

Hier hat die Gemeinde Puschendorf etwa 2.000 € an Gewinn durch den Verkauf der Eintrittskarten verzeichnen können. Herr Kistner hat sich auch bei Edith Hamersky bedankt, die den Karten-Vorverkauf ehrenamtlich durchgeführt hat.

Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Kreisstraße

Für die Tempo 30 Regelung hat der Gesetzgeber eine neue Regelung erlassen. So soll es ab 2017 einfacher werden, sogenannte Tempo-30 Zonen auszuweisen um den Verkehr zu beruhigen. Besonders an Stellen die eine Gefahrenzone darstellen, wie zum Beispiel im Bereich der Kinderkrippe.

Der Gemeinderat hat bereits Mitte 2016 eine solche Beschränkung für die Neustädter Straße beantragt um vor allem im Bereich der Krippe oder den Schulbushaltestellen den Verkehr zu beruhigen. Allerdings wurde diese Anfrage vom staatliche Bauamt bisher abgelehnt.  Link zu dem Bericht vom August 2016

Durch den neuen Gesetzesentwurf zur Tempo-30 Regelung, sieht man wieder gute Chancen, dieses Anliegen jetzt doch realisieren zu können. Jedoch nicht so pauschal wie der Gemeinderat dies 2016 gewünscht hat (Tempo 30 zwischen Kinderkrippe und Altenheim), sondern nur auf eine maximale Länge von ca. 300 Meter. Ferner muss von der jeweiligen Einrichtung ein direkter Ausgang zur Neustädter Straße vorhanden sein. Bei der Kinderkrippe ist das zutreffend, jedoch nicht beim Altenheim. Laut Gesetzgeber soll die Tempo-30 Anordnung an Uhrzeiten gebunden sein (z.B. Tempo 30 nur zwischen 7 Uhr und 19 Uhr). Mit Polizei und Landratsamt will man dieses Thema demnächst erneut verhandeln.

Absenkung Gehsteig am Heuberg

Ich habe gegenüber der Stichstraße Heuberg 8-14 eine Absenkung des Gehwegs beantragt. Im Zuge der Heuberg-Sanierung ist der Gehweg auf der Westseite zu Parkbuchten umgestaltet worden. Für Fußgänger, die aus der Stichstraße kommen sollte es möglich sein die vielbefahrene Straße auf direkten Wege zu überqueren um auf den Gehweg zu gelangen. Der Bauausschuss hat sich bei einer Besichtigung ein Bild von der Lage gemacht und ebenfalls festgestellt, dass eine Absenkung ein erhebliches Maß an Sicherheit bietet und damit auch notwendig ist, zumal es sich um eine öffentliche Stichstraße handelt. Da sich der Aufwand dazu in Grenzen hält, wurde dem Antrag zugestimmt.

Manfred Schroll

Aus dem Gemeinderat - Dezember 2016

Energetische Sanierung der Eichwaldhalle

Die Energiekosten der Eichwaldhalle sollen reduziert werden. Die energetische Sanierung war eigentlich für 2016 geplant, jedoch hat sich die Beantragung für den Zuschuss verzögert. Inzwischen ist die Zusage eingetroffen und die Arbeiten sollen 2017 durchgeführt werden. Was allerdings auch noch fehlte, war ein Ingenieurbüro für die Planungen. Konkret geht es um eine automatische Lüftungssteuerung und den Einbau von Wärmetauschern. Durch diese Maßnahme erhofft man sich eine erhebliche Einsparung der Energiekosten zum Betrieb der Eichwaldhalle. Der Zuschuss dazu beträgt ca. 30%. Den Zuschlag bekam die Firma EcoConTec aus Eggolsheim, die bereits das Projekt für den Umbau der Hackschnitzelheizung im Rathaus durchgeführt hat. Das Honorar beläuft sich auf ca. 15.500 Euro, die Umbaukosten betragen 37.000 Euro netto.

Baugebiet Vogelstraße, Teilerschließung und Vergabe der Ingenieurleistung

Das Baugebiet wurde inzwischen von Mischgebiet in Wohngebiet umgewandelt. Für Wasser, Kanal und Parkflächen sind allerdings noch Erschließungsmaßnahmen notwendig. Dazu liegen 2 Angebote vor, die sich im Preis ziemlich deutlich unterscheiden. Bei den Angeboten für den Straßenbau lag das eine Angebot bei 27.000 € und das andere Angebot ist mit ca. 53.000 € fast doppelt so hoch. Die geschätzten Kosten für Wasser und Kanal belaufen sich zwischen 32.000 € und 45.000 €. Den Zuschlag bekam das Ingenieurbüro Christofori & Partner aus Roßtal, die bereits die Planung für die Heubergsanierung durchgeführt haben. Der Aufwand für die Ingenieurleistung beträgt ca. 14.800 €. Die Kosten übernimmt der Grundstückseigentümer.

Energieeinsparung der Straßenbeleuchtung – Umrüstung auf LED-Leuchten
Für 2017 stehen für die gesamte Straßenbeleuchtung regelmäßigen Wartungsarbeiten an. Das bietet eine gute Gelegenheit, die Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten. Damit könnte man die Stromkosten in erheblichen Maße einsparen. Die alten Lampen haben einen Verbrauch zwischen 60 und 90 Watt, die modernen LED dagegen nur 22 Watt. Damit würden sich die Kosten der Umrüstung in ca. 4 Jahren amortisieren.

Für eine kurze Diskussion sorgte das Thema um die Lichtfarbe, bei der sich einige für ein gedämpftes warmweißes Licht ausgesprochen haben im Gegensatz zu der am Heuberg verwendeten Lichtfarbe „helles neutralweiß“. Die Mehrheit bevorzugte allerdings aus Gründen der Verkehrssicherheit das hell-weiße Licht,da es für mehr Kontrast sorgt.

Mein Kommentar:
Die Umstellung auf LED bringt auf jeden Fall eine deutliche Reduzierung der Stromkosten. Etwas seltsam war aber dieser Vorschlag: „Wenn wir schon weniger Stromkosten haben, dann könnten wir doch die Lampen die ganze Nacht brennen lassen.“

Sinngemäß: weil wir weniger Kosten haben, brauchen wir auf den Energieverbrauch nicht länger achten.

Irgendwie haben manche denn Sinn nicht begriffen warum Energiekosten grundsätzlich reduziert werden sollen. Fakt ist, dass der pro Kopf-Energieverbrauch heutzutage sehr hoch ist. Auch wenn wir durch moderne Geräte weniger Strom verbrauchen so ist davon auszugehen, dass die Stromkosten in den nächsten Jahren schon alleine wegen der EEG-Umlage (erneuerbare Energien) kräftig steigen.

In Deutschland will man auf Atomkraftwerke in Zukunft ganz verzichten und auch Kohlekraftwerke sollen sukzessiv vom Netz genommen werden. Die Solar- und Windenergie alleine kann uns nach dem heutigen Stand der Technik den Bedarf aber nicht decken. Wir tun also gut daran, auf unseren Energieverbrauch zu achten und ihn möglichst niedrig zu halten. Ansonsten dürfen wir uns nicht beschweren, wenn unser Strom weiterhin von Atomkraftwerken geliefert wird. Mit dem einzigen Unterschied, dass diese nicht mehr in Deutschland, sondern im direkt angrenzenden Ausland stehen.
Manfred Schroll

Forward-Darlehen zur Kreditablösung 2017 – 2019

Ein Forward-Darlehen ist im Grund ein Annuitätendarlehen, das erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit (bis zu 60 Monate) nach Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Damit kann man sich gegen einen Zinsaufschlag das aktuelle Zinsniveau bis zum Ende der Forward-Periode sichern. Das macht vor allem Sinn, wenn zu erwarten ist, dass die Zinsen steigen.

Zwischen 2017 und 2019 laufen 3 Darlehensverträge aus, deren Restschuld insgesamt ca. 95.000 € beträgt. Die „RV-meine Bank eG“ hat der Gemeinde ein Darlehensangebot für diesen Betrag zum effektiven Zinssatz von 1,40 % gemacht. Da dieser Zins erheblich günstiger ist, als die Zinsen der bestehenden Darlehen, kann nach Meinung der Verwaltung eine wesentlich höhere Tilgung durch weniger Zinslast geleistet werden.

Nach ausgiebiger Diskussion folgte die Mehrheit des Rates aber der Argumentation von FW-Gemeinderat und Bankfachwirt Alexander Dörr. Diese sah keine Vorteile darin, sich schon jetzt festzulegen. Man rechnet zum einen nicht damit, dass bis zur tatsächlichen Fälligkeit in ein paar Monaten ein erheblicher Zinsanstieg zu erwarten ist. Zum anderen gab man sich das Ziel die schon länger laufenden Darlehen nach Möglichkeit aus dem laufenden Haushalt zurück zu bezahlen und gar nicht weiter zu verlängern und somit die Pro-Kopf Verschuldung in der Gemeinde zu verringern.

Standortberatung für den Neubau eines Kindergartens

Der bestehende Kindergarten platzt aus allen Nähten und hat so gut wie keine Kapazitäten mehr frei. Da Puschendorf wächst und in Zukunft auch mit mehr junge Familien zu rechnen ist, soll ein weiterer Kindergarten gebaut werden. Die Möglichkeiten für den Standort waren bisher sehr begrenzt.. Der Bürgermeister berichtet in der Sitzung von den geprüften Alternativen. In Diskussion war unter anderem auch eine Aufstockung der Kinderkrippe, jedoch ist auch hier ist nicht sonderlich viel Platz vorhanden. Inzwischen hat sich neue Situation ergeben. Die Eigentümer eines gegenüberliegenden Grundstücks zur Kinderkrippe, in der Neustädter Straße sind zu einem Verkauf bereit. Wenn die Verkaufsgespräche dazu positiv verlaufen, dann würde man diesen Standort favorisieren.
Bei den Vorplanungen hat sich gezeigt, dass ein Kindergarten in Zusammenarbeit mit der HVD-Krippe (“Rapplkiste“) am sinnvollsten ist. Das würde zum einen Personalressourcen bündeln und ferner legt auch die Aufsichtsbehörde im Landratsamt Wert auf Vielfältigkeit der Träger

Antrag auf Änderung des Bebauungsplans für Heimweg 10

Auf dem Grundstück Heimweg 10 sind 2 Wohnhäuser mit 5 und 7 Wohnungen geplant, die gezielt seniorengerecht gebaut werden sollen. Je nach Bedarf will man auch Pflegehilfen bis zur höchsten Pflegstufe anbieten. Bisher sieht der Bebauungsplan nur 2 Gebäude mit max. 2 Wohneinheiten vor. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig. Bürgermeister Kistner erklärte, dass in diesem Fall auch die Interessen der Gemeinde Puschendorf mit dem Investor/Eigentümer vertraglich geregelt werden müssen. So muss eine Straßenverbindung vom Heimweg zum Quellenweg auf Kosten des Investors errichtet werden. Ferner soll auch die im Quellenweg bestehende Wasserleitung in Richtung Osten verlängert werden, wobei die Kosten dafür die Gemeinde anteilig tragen würde. Der Erschließungsweg für das östliche Grundstück soll als öffentlicher Fußweg zur Verfügung stehen.
Die Änderung des Bebauungsplans ist durchaus im Interesse der Gemeinde, wenn die Bedingungen vom Bauträger per Vertrag erfüllt werden.

Aufzugsanlage im Rathaus – Vergabe der Tragwerksplanung an Ingenieurbüro.

Damit die Planungen der Aufzugsanlage fortgeführt werden können, ist die Beauftragung eines Statikers erforderlich. Den Zuschlag für diese Planung hat das Büro IWT Horst Walter, Gartenstr. 10 in Puschendorf, bekommen. Das Büro hat bereits bei der Planung der Kinderkrippe mitgewirkt.

Nightliner im Landkreis – Puschendorf jetzt ebenfalls dabei.

Seit dem 11.12.2016 hält der Nightliner auch in Puschendorf.
Die Abfahrt am Fürther Rathaus ist um 1:29 Uhr, 2:29 Uhr, 3:29 Uhr und 4:29 Uhr. Die Fahrzeit beträgt knapp 30 Minuten und die jeweilige Ankunft in Puschendorf ist somit 1:55,....4:55 Uhr. Die Kosten von 2118 pro Jahr trägt die Gemeinde.

Ehrung für Konrad Weghorn für 40 Jahre Mitgliedschaft der Feldgeschworenen (Siebener).

Bürgermeister Kistner bedankte sich für das Ehrenamt das Konrad Weghorn seit 1976 ausübt und überreichte ihn im Namen der Gemeinde auch ein kleines Geschenk. Im Landkreis Fürth sind insgesamt 9 Feldgeschworene geehrt worden, davon 3 für 40 Jahre und eine Person für 50 Jahre Zugehörigkeit.

Manfred Schroll

Aus dem Gemeinderat - November 2016

Ehrung von Werner Semeniuk

Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege wird jedes Jahr vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege verliehen. Geehrt werden Personen, die sich im Gesundheit- und / oder Pflegebereich langjährig ehrenamtlich engagiert haben.

Herr Semeniuks Einsatz gilt seit 16 Jahren Kehlkopfoperierten und ihren Angehörigen. 1998 erkrankte er an Kehlkopfkrebs. Eine Totalentfernung des Kehlkopfes wurde 2003 nötig. Noch im selben Jahr hat er seine Arbeit als Patientenbetreuer im Nürnberger Klinikum aufgenommen und betreut seitdem mit überaus großem Engagement Menschen, die an Kehlkopfkrebs leiden, im Nürnberger Raum. Er hilft den Betroffenen nach der Diagnose über die ersten Schwierigkeiten hinweg. Auch den Familienangehörigen steht er stets mit Rat und Tat zur Seite. Für die Erkrankten und die HNO-Klinik des Klinikums Nürnberg ist seine Tätigkeit ein unverzichtbarer Baustein in der Operationsvorbereitung und Betreuung geworden. Seinem unermüdlichen Einsatz ist es zu verdanken, dass viele Menschen, die an Kehlkopfkrebs erkrankt sind, ihren Lebensmut wiedererlangen konnten. Er vertritt die Kehlkopfoperierten auf Landes-, Bundes- und Europaebene. Seit 2003 ist er Sektionsleiter der „Sektion Nürnberg der Kehlkopfoperierten“. Seit 2008 ist er außerdem Vizepräsident des „Landesverbandes Bayern der Kehlkopfoperierten“.

 

Ehrenzeichen für langjährige Dienst durch das Bay. Rote Kreuz.

Der Bayerische Innenminister hat an Mitgliedern von Hilfsorganisationen das Ehrenzeichen durch das Bay. Rote Kreuz verliehen. Von der BRK-Bereitschaft in Puschendorf/Veitsbronn wurden Hans Sämann für 25 Jahre aktive Dienstzeit und für 40 Jahre Dienstzeit wurden Karl-Heinz Auerochs, Jürgen Auerochs, Rainer Bayer, Wilhelm Hofmann, Werner Kuch geehrt. Dieses ehrenamtliche Engagement wird dringend gebraucht, denn ohne diese Personen könnten viele Hilfsleistungen – auch in Puschendorf - nicht verwirklicht werden. Herr Baier hat sich auch bei der Gemeinde Puschendorf für die gute Kooperation und Unterstützung des BRK bedankt.

Als Dankeschön überreichte Bürgermeister Kistner an die einzelnen Geehrten einen Geschenkkorb mit Inhalt von der Metzgerei Kallert.

Bebauungsplan Dorfeiche – erneute Anhörung und Auslegung.

BauplanDorfeicheAuf der westlichen Seite des Baugebietes Dorfeiche muss zum Gewerbebetrieb Auerochs nach Vorgaben von den Behörden Landratsamt Fürth, IHK und Handwerkskammer eine 4 Meter hohe Lärmschutzwand errichtet werden. Deshalb wurde die ursprüngliche Planung wegen dieser Maßnahme korrigiert. Die Lärmschutzwand soll an der Grenze der Fa. Auerochs von Norden etwa zur Mitte des Grundstücks verlaufen. Auf dem südlichen Teil soll der Lärm durch eine geschlossene Garagenanlage mit Satteldach durch eine Firsthöhe von 4 Meter abgeschirmt werden.

Dieser korrigierte Stand soll nochmals ausgelegt und dem Träger Öffentlicher Belange vorgelegt werden.

Anmerkung:

Die Firma Auerochs hat inzwischen signalisiert, dass sie zur Aussiedlung bereit ist, wenn sie eine passende Fläche um Puschendorf findet. Falls sich das Vorhaben realisieren lassen würde, dann könnte man auf diese Lärmschutzmaßnahmen verzichten. Eine 4 Meter hohe Betonmauer mit über 100 Meter Länge ist im Dorf sicherlich keine Attraktion. Hier ist auch die Gemeinde Puschendorf gefordert, die Firma weiterhin am Ort zu halten und Verhandlungen um ein passendes Grundstück zu unterstützen.

Buslinie 242 – tägliche Sonderfahrt nach Puschendorf

Die Buslinie 242 fährt von Herzogenaurach nach Zweifelsheim/Poppenhof. Seit 2013 geht die Busfahrt um 13 Uhr auch nach Puschendorf, damit die Schüler gegenüber der regulären Buslinie um ca. 30 Minuten früher zuhause sein können. Diese Sonderfahrt kann allerdings nur aufrechterhalten werden, wenn sich die Eltern der Schüler mit etwa 50% an den Kosten beteiligen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Linie 242 auch für 2017 zu beantragen.

Kommunales Kindergeld

Hier handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern in Höhe von 1.000 Euro zur Kinderbetreuung. Das Geld wird an die Eltern allerdings nicht ausbezahlt, sondern es fließt direkt an die Betreuungseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe), bis die 1.000 Euro aufgebraucht sind. Dabei ist es unabhängig davon, ob diese Kinderbetreuung in Puschendorf oder auswärts in Anspruch genommen wird. Die Gemeinde hat dafür seit 2008 einen Betrag in Höhe von 143.000 Euro ausgegeben und diese Maßnahme soll bis 2020 verlängert werden.

Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit.

Dass Grabsteine, die nachweislich aus Kinderarbeit stammen und in Deutschland aufgestellt werden ist dem Gesetzgeber und vielen Kommunen schon länger bekannt. Aus diesem Grund haben das verschiedene Gemeinden auch verboten – bisher aber ohne rechtliche Grundlage. Die wurde jetzt vom Gesetzgeber durch Artikel 9a des Bestattungsgesetzes erlassen, damit dafür ein Verbot rechtsgültig ist. In der Friedhofs-Satzung der Gemeinde wird dieser Artikel aufgenommen und der jeweilige Hersteller der Grabsteine muss bescheinigen, dass diese nicht aus Kinderarbeit stammen.

Gemeinde Veitsbronn – Neues Baugebiet „Heide II“

Die Gemeinde Veitsbronn plant ein neues Baugebiet westlich des bisherigen Gebietes „Heide I“, das von Puschendorf kommend, links nach dem Ortseingang ist. An der Stelle, wo sich die Scheune vor dem Ortseingang befindet soll ein neues Baugebiet mit 49 Wohneinheiten entstehen. Dazu wird das Ortschild um 50 Meter Richtung Puschendorf vorverlegt um die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich, wenn die Geschwindigkeit auf 50 Km/h reduziert wird, wobei eine Grenzwertüberschreitung von 3,3 dbA angeblich tolerierbar wäre. Damit ist der Gemeinderat allerdings nicht einverstanden, weil man befürchtet, dass der fehlende Lärmschutz durch weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen erreicht werden könnte. Unverständlich ist auch, warum man in Puschendorf einen Lärmschutz am Ortsausgang Richtung Pirkach in Form eines Erdwalls errichten musste und in Veitsbronn das seltsamerweise nicht notwendig ist. Deswegen wurde vom Gemeinderat gefordert, in dem neuen Veitsbronner Baugebiet für adäquate Maßnahmen zum Lärmschutz zu sorgen.

Ehemaliges Gasthaus „Roter Ochse“ – Tektur zur Umbauplanung.

In dem Gebäude, das sich derzeit in der Umbauphase befindet, waren im Dachgeschoß ursprünglich Büroräume vorgesehen. Allerdings hat der Eigentümer in der Zwischenzeit etliche Anfragen nach Wohnungen erhalten und will im Zuge des Umbaus das Dachgeschoß als Wohnung ausbauen. Die Dachfläche wird dabei nicht verändert und behält seine Form und die erforderlichen Stellplätze dazu sind ebenfalls vorhanden. Lediglich Richtung Süden wird eine Dach-Loggia errichtet. Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen dazu erteilt.

Manfred Schroll

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