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Aus dem Gemeinderat - Oktober 2016

Bürgerfragestunde zum Thema Straßenausbau-Beitrag Heuberg


Bürgermeister Kistner hat die Anwohner vom Heuberg zu einer Fragestunde zum Thema Straßenausbaubeitrag eingeladen. Man hatte die Möglichkeit, die Fragen direkt an Rechtsanwalt Dr. Halter zu stellen. Sein Schwerpunktgebiet ist seit über 28 Jahren die Abrechnungen von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen für Gemeinden. Da die Art der Kostenverteilung auf die Anlieger sehr kompliziert ist und rechtlich auch gefestigt sein muss, wurde Dr. Halter aus Nürnberg von der Gemeinde als Berater beauftragt, die Rechtssicherheit bei der Umlegung der Kosten zu gewährleisten.

Bürgermeister Kistner hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dieser Runde keine persönlichen Situationen, noch Widersprüche von Anliegern behandelt werden, sondern es kann nur auf allgemeine Fragen zur Kostenabrechnung eingegangen werden.

Die Situation der Kostenabrechnung bei den Anliegern ist etwa folgendermaßen:

  • Anwohner, deren Grundstück direkt am Heuberg angrenzt, werden zur Kostenbeteiligung herangezogen.
  • Anwohner, die ein Eckgrundstück haben und an eine weitere Straße angrenzen, werden nur zu 2/3 an den Kosten beteiligt.
  • Anwohner, deren Anwesen in Stichstraßen liegt und sogenannte Hinterlieger sind, können gemäß der Rechtslage nicht an den Kosten beteiligt werden, wobei hier besondere Sachverhalte zu beachten sind.

Dr. Halter hat die aktuelle Rechtslage ausführlich erklärt, denn für die Betroffenen ist die Rechtsprechung nicht immer logisch und verständlich. Weil diese aber aufgrund von Gerichtsurteilen gefestigt ist, werden nach seiner Einschätzung eventuelle Klagen dagegen auch keine Aussicht auf Erfolg haben. Es werden auch keine regionalen Unterschiede gemacht, sondern die Gesetze sind in ganz Bayern einheitlich.

Der Kommentar:

Ich halte es für Richtig und Notwendig, dass sich die Gemeinde in komplizierten Angelegenheiten von einem Fachanwalt beraten lässt, denn damit besteht ein großes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Zwar mag die Rechtsprechung in für Nicht-Juristen unlogisch sein, aber wenn diese klar gefestigt ist, muss diese akzeptieren. Ob dies Lösung gerecht ist, darüber gehen die Meinungen auseinander, denn die Gerichtsbeschlüsse weichen oft von unserer Philosophie ab.

Für mich ist das Straßenausbaugesetzt ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert, das dringend überdacht werden sollte. Es stammt vermutlich den 50er oder 60er Jahren, wo Autos und geteerte Straßen eher die Ausnahme waren. Wer damals den Luxus bekam, an einer befestigten (geteerten) Straße zu wohnen, der wurde zur Kasse gebeten. Heutzutage gehören befestigte Straßen zur Grundstruktur von Ortschaften und Staat. Mit der alternativen Möglichkeit, die seit April 2016 gegeben ist, den innerörtlichen Straßenausbau durch sogenannte wiederkehrende Beiträge zu finanzieren, wäre die Kostenverteilung für alle gerechter.

Manfred Schroll

Umsatzsteuerbehandlung der Gemeinden

Die Besteuerung der öffentlichen Hand wurde im Bereich der Umsatzsteuer neu geregelt. Ab 2017 sind laut Europäischer Richtlinie alle privatrechtlichen Tätigkeiten einer Gemeinde umsatzsteuerpflichtig, wobei die Tätigkeiten im öffentlich-rechtlichen Gebiet steuerfrei bleiben. Leider fehlen der neuen Verordnung die Ausführungen und Erläuterungen und die jeweiligen Auswirkungen sind auch nicht bekannt. Darum schlagen Steuerberater und der Bay. Gemeindetag vor, dass die Kommunen den 4-jährigen Übergangszeitraum nutzen sollen. Während dieser Übergangsfrist bleibt alles wie bisher. Der Gemeinderat hat dementsprechend auch beschlossen von dem Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung Gebrauch zu machen, bis das Gesetzt 2021 endgültig in Kraft tritt.

Pflege- und Schutzmaßnahmen am Fahrbahnteiler Meisenweg

Der Fahrbahnteiler am Meisenweg ist mit Bäumen und Büschen in den letzten Jahrzehnten zugewachsen. Aus einer ehemaligen Buschhecke wachsen inzwischen hohe Bäume, die man zusammen mit einem Fachmann begutachtet hat. Mit diesem zusammen wurde eine Auswahl getroffen, was entfernt oder zurückgenschnitten werden soll. Ursprünglich waren 19 Bäume und Büsche vorhanden, inzwischen sind es 37. Davon soll ein Teil entfernt werden damit durch mehr Lichteinfall die Büsche wieder besser austreiben. Ferner hat man gegenüber den Anwohnern als Gemeinde bestimmte Pflichten zu beachten. So darf zum Beispiel kein Überwuchs vorhanden sein und auch das Wurzelwerk darf nicht so auswachsen, dass die Fahrbahn dadurch beschädigt wird.

Der Grünstreifen soll in jedem Fall erhalten bleiben und es sollen dort auch weiterhin Büsche und Bäume wachsen – nur eben etwas weniger und dafür kräftiger. Bürgermeister Kistner hat den Vorwurf entschieden zurückgewiesen, dass Puschendorf zu wenig Grün hat, da alleine im Bereich des Erdwalls West III entlang der Kreisstraße noch ca. 450 Bodendecker, 200 Büsche und 18 Bäume gepflanzt werden sollen.

Hermann Höfler hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme zum Rückschnitt notwendig ist um wieder eine dichte Hecke zu bekommen. Außerdem wachsen die Baumkronen besser, wenn die Bäume nicht so dicht aufeinander stehen.
Der Auftrag wurde an den Bau- und Umweltausschuss zur Begutachtung weitergegeben.

Vergabe der Baggerarbeiten an der Wolfgangsquelle

Zusammen mit dem Landesbund für Vogelschutz soll der gesamte Bereich der Quelle überarbeitet und der ursprüngliche natürliche Zustand wiederhergestellt werden. Der künstlich angelegte Teich, der inzwischen voller Schlamm ist soll verschwinden und die Betonteile im Flussbett ebenfalls entfernt werden. Dieser biologische Teil wird dabei zu 100 % gefördert.
In einem weiteren Schritt soll dann auch die Nutzbarkeit durch Hinweistafeln, Gehwege, Ruhebänke, etc. ausgebaut und verbessert werden.
Da aber die jeweiligen Angebote nicht vollständig vorliegen, wird Bgm. Kistner ermächtigt, die Arbeiten an die jeweilige Firma zu vergeben, die das günstigste Angebot abgibt.

Bepflanzung des Erdwalls in Gebiet West III (gegenüber Friedhof)

Von der Verwaltung wurde ein Pflanzkonzept mit Kosten eingeholt, wobei der Bau- und Umweltausschuss dies begutachtet und als zu dicht empfunden hat. Außerdem sollen auch keine Weiden angepflanzt werden, da diese zu sehr auswuchern. Am Fuße des Erdwalls sollen etwa 18 Ebereschen gesetzt werden, um so eine Alleewirkung zu erzielen. Die Firma Popp hat dazu ein erneutes Angebot gemacht und wird die Bepflanzung mit Unterstützung der Gemeindearbeiter auch übernehmen.

Bepflanzung der Grünfläche entlang der Neutstädter Str. zwischen Lerchenweg und Finkenweg.

Ursprünglich standen dort Japanische Zierkirschen, die aber im Zuge der Kanalsanierung entfernt werden mussten. Jetzt soll der Streifen wieder angepflanzt werden, allerdings nicht mit hohen, tiefwurzelnden Bäumen, sondern mit ca. 60 Büschen und Sträuchern. Da man sich über die Art der Büsche bzw. Sträucher nicht ganz einig war wurde das Thema an den Bau- und Umweltausschuss weiterdelegiert.

Betriebserweiterung der Fa. Zettner

Die Firma Zettner erweitert ihren Betrieb und hat dazu eine zusätzliche Fläche im Osten übernommen, zusätzlich die Stallungen des Anwesens Wick. Da Bauamt im Landratsamt hat den Bauplänen inzwischen zugestimmt und die gesamte Planung ist mit dem Bauamt bereits abgestimmt.

Die Erweiterung des Betriebs sorgt in Puschendorf für eine langfristige Standortsicherung und den Erhalt von über 50 Arbeitsplätzen.

Manfred Schroll

Aus dem Gemeinderat - September 2016

Konzessionsvertrag mit dem Energieversorger N-ERGIE

Ein Konzessionsvertrag ist ein Vertragsverhältnis zwischen einem Versorgungsunternehmen und einer sogenannten Gebietskörperschaft, in diesem Fall zwischen dem Stromversorger N-ERGIE und der Gemeinde Puschendorf.

Der Vertrag regelt, dass der Energieversorger die öffentlichen Wege für die Verlegung der Stromleitungen verwenden darf. Dabei ist die Gemeinde nicht verpflichtet, für diese Wege eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft vorzuhalten. Ferner hat das den Vorteil, wenn bei kommunalen Maßnahmen die Energieleitungen umverlegt werden müssen, die Gemeinde nur mit 20% der Kosten daran beteiligt wird. Der Energieversorger bekommt also eine Art Leitungsrecht für öffentliche Wege. Als Gegenleistung für diese Überlassung bekommt die Gemeinde einen finanziellen Ausgleich für den eigen genutzten Strom, der letztes Jahr etwa 50.000 Euro betragen hat.

Der letzte Vertrag dazu wurde 2008 geschlossen und gilt bis September 2019. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 10 Jahre, wenn 3 Jahre vor Ablauf keine Kündigung erfolgt.

Die N-ERGIE ist an einer Fortführung des Vertrages durchaus interessiert und hat der Gemeinde ein Entgegenkommen signalisiert, dass sie den Vertrag zu den neuen Bedingungen weiterführen will, die der Bayerische Gemeindetag für die bayerischen Kommunen aushandelt.

Bündelausschreibung der Stromlieferung 2018 bis 2020 und Beauftragung der Firma KUBUS

Dieser Vertrag regelt, wer den Strom an die Gemeinde Puschendorf liefert. Wer also das Leitungsrecht der Stromleitungen hat, ist nicht automatisch auch Stromlieferant. Der Netzbetreiber (in diesem Fall also die N-ERGIE) bekommt vom Stromlieferanten ein sogenanntes Netznutzungsentgelt.

Der aktuelle Vertrag läuft noch bis 2017 und ab 2018 ist ein Neuvertrag erforderlich, der eine Laufzeit von 3 Jahren hat. Dazu hat die Firma KUBUS (Kommunal Beratung und Service GmbH) über den Bayerischen Gemeindetag einen Mustervertrag entworfen, um für die bay. Kommunen eine gemeinsame Stromausschreibung durchzuführen. Da die Gemeinde bei der letzten Ausschreibung die Firma KUBUS ebenfalls beansprucht hat, bietet es sich auch für die aktuelle Ausschreibung an. Alternativ müsste die Gemeinde die Ausschreibung für Strom selbst durchführen, was kompliziert und zeitaufwendig ist und man sich in der Vergleichbarkeit der Angebote sehr gut auskennen muss.

Der Stromverbrauch der Gemeinde liegt bei ungefähr 250.000 KWh / Jahr. Die Stromart ist 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Die Gebühr der Firma KUBUS beträgt ca. 1.200 Euro brutto.

Der Bürgermeister wird beauftragt mit der Firma KUBUS den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für Strom abzuschließen.

Die Gemeinde Puschendorf überträgt die Aufgabe der Ausschreibung für Strom und den dazugehörenden Entscheidungen auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle, der damit auch den Stromlieferanten für die Kommunen bestimmt.

Sanierung des Treppenübergangs am Bahnhof

Während der Sommerferien wurde dabei der Steg über die Gleise und das Podest auf der Nordseite saniert. Dabei wurde eine speziell besandete Bitumenschicht aufgetragen. Die Kosten dafür betragen ca. 2.500 Euro. Wenn sich die Sanierung bewährt, dann soll diese Art von Sanierung auch für die anderen Treppen angewandt werden.

Sicherheit für die Beträge aus der Sanierung Heuberg

Die Gemeinde will sie sich rechtlich absichern, um die Forderungen den Anliegern gegenüber auch geltend machen zu können.

Forderungen von Banken und öffentlichen Einrichtungen haben innerhalb den ersten 4 Jahren einen hohen Rang. Damit wäre für die Gemeinde eine Absicherung relativ gut gesichert. Bei Forderungen die nach dem 4. Jahr noch offen sind, wird eine eingetragene Grundschuld verlangt. Diese kostet je nach Höhe der Forderung, dem Schuldner ca. 100 – 200 Euro. In anderen Kommunen wird diese Art von Absicherung ebenfalls angewendet.

Manfred Schroll

 

Kreisstraße: Beschränkung auf 30 km/h wurde abgelehnt

Die vom Gemeinderat Puschendorf beantragte Reduzierung der zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Kreisstraße wurde von der Polizei und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg als Vertreter des Landkreises wieder einmal abgelehnt.

Die Kreisstraße FÜ 7 führt auf relativ kurzer Distanz unmittelbar an drei Schulbushaltestellen, dem Altenheim und der Kinderkrippe vorbei. Doch auch dies reichte den Entscheidern auf Landkreisebene als Argument für eine besondere örtliche Gefahrenlage nicht aus, zumindest solange noch nichts passiert ist. Die Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs geht nämlich nach deren Meinung vor, solange nicht „eine gegenüber dem Durchschnitt ähnlicher Strecken deutlich erhöhte Unfallrate bzw. Unfalldichte erkennbar ist, die mit der Überschreitung der Geschwindigkeit zusammenhängt“.

Im gestellten Antrag sah die Gemeinde dies anders und wollte präventiv handeln. Da die Straße aber nicht im Entscheidungsbereich des Gemeinderates liegt muss man weiter mit unerfüllbaren Anregungen und Beschwerden von Eltern und Fußgängern leben. Als Gemeinderat kann man so etwas nur dann nur noch zähneknirschend zur Kenntnis nehmen, so FW-Fraktionssprecher Stephan Buck in einem ersten Kommentar.

Inwieweit eine anstehende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zumindest im Bereich der Kinderkrippe und Eisdiele (Neustädter Straße 31) eine andere Betrachtung rechtfertigt, bleibt zunächst abzuwarten. Es gibt Bestrebungen beim Gesetzgeber erleichterte Voraussetzungen für Beschränkungen vor Schulen, Altenheimen, Kindergärten und Kinderhorten in die StVO aufzunehmen.

Barrierefreies Rathaus

Der Freistaat Bayern hat sich im Rahmen einer Initiative das Ziel gesetzt Behörden bis 2023 barrierefrei zu gestalten. Behinderte und ältere Menschen sollen ohne Hindernisse in Rathäuser und Ämter gelangen können. Diese Anforderung wurde auch an die Kommunen gestellt, freilich wie so oft ohne überall ausreichende finanzielle Mittel des Freistaats zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der Lage einiger wichtiger Ämter im ersten Stock unseres Rathauses ist die Anforderung der Initiative nur mit einem Aufzug zu erfüllen. Ein Projekt, dass deshalb schon länger in den Köpfen von Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung steckte, aber aufgrund der hohen Kosten von rund 250.000 € nicht zu verwirklichen war.

Durch einige glückliche Umstände ergab sich nun aber, dass Puschendorf in den Genuss eines kommunalen Investitionsprogramms kommen kann. Das Programm fördert solche Maßnahmen mit bis zu 80%. Weil das Thema schon vorgedacht war und mit dem Architektenbüro Wirsching und Madinger eine schnelle Planung erfolgte, konnte von Puschendorf Kommunen ein rechtzeitiger Antrag gestellt werden. Die anderen Gemeinden des Landkreises gingen überwiegend leer aus. Die Folge: Puschendorf erhält fast 200.000 € für den Anbau eines Personenaufzugs.

Trotz dieses positiver Ausgangslage gibt es durchaus kritische Stimmen, die die Notwendigkeit einer solchen Ausgabe anzweifeln und erhebliche Folgekosten befürchten. Dies nahm der Gemeinderat auch durchaus ernst. Da die Kalkulation der laufenden Kosten überschaubar blieb, überwog doch die Meinung, hier einen großen Nutzen für die zunehmende Zahl an Bürgerinnen und Bürgern mit Handicap schaffen zu können. Zudem war klar, dass dies eine einmalige Gelegenheit ist.

Der Anbau wird an der Rückseite des Rathauses (Gängla) erfolgen, da nur dort alle unterschiedlichen Ebenen der Gebäudeteile erreicht werden können. Eine rollstuhlgerechte Toilette wird im Untergeschoß entstehen, Außerdem einige Parkplätze im Bereich des Zugangs zum Lift. Der Projektstart ist für Anfang 2017 vorgesehen.

AufzugRathausComposing

Positiver Nebeneffekt: Auch die Zahnarztpraxis kann dann barrierefrei erreicht werden. (Skizzen: Wirsching und Madinger, Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Gemeinde Puschendorf)

Mehr Sicherheit für Fußgänger

Der Wiesengrund im Fembachtal lädt – vor allem bei schönem Wetter –zum Spazierengehen ein. Der Weg dorthin führt durch den Bahntunnel am Heuberg. Der Gehsteig endet allerdings vor dem Tunnel und den Rest der Strecke bis zur Einmündung in den Wiesengrund muss man auf der Fahrbahn laufen.

Für Fußgänger ist das nicht ungefährlich. Besonders den Weg durch den Tunnel will man so schnell wie möglich passieren, damit es zu keiner Begegnung mit Fahrzeugen kommt. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen sind hier gefährdet, wenn sie so zum Bahnsteig Richtung Nürnberg gelangen wollen, da sie den Weg über die Treppe der Bahn-Überführung ohne fremde Hilfe nicht bewältigen können. Nach dem Tunnel ist zwar ein schmaler Grünstreifen, auf dem man den Autos ausweichen kann, aber es fehlt die Sicherheit. Ein Gehweg wäre an dieser Stelle von großem Vorteil, zumal es sich um eine innerörtliche Situation handelt.

Die vor mir erstellte Fotomontage soll ein Vorschlag sein, wie es aussehen könnte, den Weg für Fußgänger sicherer zu machen. Wichtig ist, dass die Fußgänger nicht länger auf der Straße laufen müssen, sondern einen Gehweg benutzen können.

Für den Weg durch den Tunnel schlage ich eine markierte Zone für Fußgänger vor, auf die der Autofahrer durch ein entsprechendes Verkehrsschild rechtzeitig aufmerksam gemacht wird. Den Grünstreifen nach dem Tunnel sollte man als Gehweg ausbauen. Das Material dazu (Pflaster- und Randsteine) sind am Bauhof bestimmt vorhanden und da die Gemeinde jetzt einen eigenen Minibagger besitzt, könnte man die Arbeiten in Eigenregie durchführen.

Eine ähnliche Situation war am Bahnhofweg vor Jahren vorhanden, wo die Fußgänger auf der Straße laufen mussten und erst nach der Kurve einen sicheren Gehsteig hatten. Im Zuge der Heuberg-Sanierung wurde der Gehweg bis zum Ausgang des Bahnsteigs verlängert. Anfangs gab es auch hier kritische Stimmen, ob sowas notwendig wäre. Inzwischen hat man den Vorteil erkannt, dass man als Fußgänger hier viel sicherer ist.

Manfred Schroll

Gehweg nach dem Tunnel am Heuberg

Das Bild ist eine Fotomontage wie es aussehen könnte, wenn ein Gehsteig nach dem Tunnel angelegt wird. Wichtig ist, innerhalb des Tunnels einen Streifen für Fußgänger zu kennzeichnen, um an dieser Stelle für mehr Sicherheit zu sorgen.

Bebauungsplan Dorfeiche

Aktueller Stand

Bebauungsplan DorfeicheErwartungsgemäß nicht ganz einfach ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im innerörtlichen Bereich nördlich der Dorfeiche.  Das ursprüngliche Baugebiet wurde im Umfang reduziert, weil verschiedene Grundstückseigentümer sich nicht beteiligen wollen. Daher werden deren Grundstücke nun auch nicht erschlossen.

Etwa 18 Grundstücke für unterschiedliche Gebäudearten werden entstehen. Die Zufahrt erfolgt über eine geschwungene Straße, die auf Höhe der Bäckerei vom Fliederweg abzweigt und am Ende in die Vogelstraße mündet. Im westlichen Bereich soll ein kleiner Platz als  Siedlungstreffpunkt entstehen. Neben den vorgeschriebenen Abstellplätzen auf den Grundstücken sind 12 öffentliche Parkplätze vorgesehen. Ferner wurde das Bebauungsgebiet aufgrund eines Lärmgutachtens umgeplant. So wurde die Ecke Fliederweg zur Bäckerei Jakob als Mischgebiet eingestuft um den möglichen Lärmwerten der Bäckerei Sorge zu tragen, die nur in einem Mischgebiet zulässig sind. Ferner wurden die Baugrenzen zurückversetzt. Durch Carports und Garagen und so genanntem passiven Lärmschutz, also schallgedämmte Fenster, soll die Lärmbelastung zusätzlich abgeschirmt werden.

Größter Knackpunkt bleibt der Lärmschutz zur Firma Auerochs. Im aktuell ausliegenden Plan muss ein 20 Meter breiter Streifen bleiben, der nicht mit Wohnhäusern bebaut werden darf. Erlaubt wären auch hier Garagen oder Carports. Bei der Dachform sollen verschiedene Varianten zugelassen werden, bei denen die Dachneigung zwischen 22 und 25 Grad beträgt. Flachund Pultdächer sind zunächst ausgeschlossen. Die Firsthöhe darf im mittleren Teil bis zu 10 Meter betragen, ansonsten sind nur 9 Meter erlaubt. Der Kanalanschluss soll über die Traubenstraße führen, weil dieser mit 60 cm Querschnitt ausreichend Kapazität hat.

Auf großes Interesse stieß ein neuer Vorschlag der Firma Auerochs. Der Gemeinderat wurde informiert, dass die Firma bereit wäre den Gewerbebetrieb in den westlichen Teil von Puschendorf auszusiedeln, vorausgesetzt sie bekommt eine ausreichend große Fläche um dort den Gewerbebetrieb weiterzuführen. Damit könnte das Bebauungsgebiet vermutlich uneingeschränkt mit Wohnhäusern bebaut werden und die westlichen Lärmschutzmaßnahmen wären damit hinfällig.

Da hierfür aber sehr umfangreiche Verhandlungen erforderlich sein werden und der Kern des neuen Baugebiets davon zunächst auch nicht betroffen wäre, einigte man sich nach anfänglicher Uneinigkeit im Gemeinderat darauf, den Plan schon einmal auf den Entscheidungsweg zu bringen, um diesen dann bei erfolgreichen Sondierungen noch zu erweitern. (Skizzen: Grosser-Seeger & Partner, Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Gemeinde Puschendorf)

Manfred Schroll / Stephan Buck

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