Aus dem Gemeinderat Januar 2018
Projekt ISIS 12 – Zweckvereinbarung zwischen dem Landratsamt Fürth und den Kommunen des Landkreises
ISIS 12 ist eine Dienstleistung für Behörden (Kommunen) und mittelständischen Betrieben, bei dem es um die Sicherheit der Internet Technologie geht, wie z.B. Absicherung gegen Hackerangriffe etc. Vor allem kleine Betriebe bzw. Kommunen können es sich nicht leisten extra einen IT-Experten einzustellen, der sich im die IT-Sicherheit kümmert. Die Zweckvereinbarung sieht vor, dass am Landratsamt eine hauptberufliche Person dafür eingestellt wird und die Kommunen im Landkreis Fürth bei der IT-Sicherheit berät. Das Projekt wird mit bis zu 50% gefördert. Die Kosten für diese Beratung werden für Puschendorf auf ca. 2000 Euro jährlich geschätzt.
Bekanntgabe der Nichtöffentlichen Punkte auf der öffentlichen Einladung
Die offizielle Tagesordnung des Gemeinderates untergliedert sich in 2 Hauptmerkmale: Der öffentliche Teil und der nichtöffentliche Teil. Beim öffentlichen Abschnitt sind die Diskussionspunkte aufgelistet, während im nichtöffentlichen Abschnitt keinerlei Information erfolgte. Dem Gemeinderat ist deshalb ein Antrag vorgelegt worden, die Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil soweit bekannt zu machen, dass der Geheimhaltungsgrund gewahrt bleibt. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt hat auf Anfrage von Bürgermeister Kistner dazu Stellung genommen und erklärt das beide Varianten möglich sind.
Bürgermeister Kistner hat erklärt, dass er bei dem Vorgehen, die nichtöffentlichen Punkte auf der Tagesordnung zu erwähnen keinerlei Probleme erkennen kann, denn im Falle einer Schutzwürdigkeit können diese sehr allgemein formuliert werden. Damit werden die Bürger zwar im Groben informiert worüber in der nichtöffentlichen Sitzung gesprochen wird, aber es sind keine Einzelheiten ersichtlich. So sind Personalangelegenheiten oder Vertragsangelegenheiten in jedem Fall schutzwürdig und werden stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen und verbleiben auch weiterhin in der Geheimhaltung.
In der Vergangenheit war aber es oft so, dass etliche Punkte aus einer nichtöffentlichen Sitzung zwar nach einer gewissen Zeit hätten veröffentlicht werden können, man hat es aber schlichtweg vergessen. Der Vorteil in dem beantragten Verfahren liegt in einer größeren Transparenz sowohl für die Bürger als auch für den Gemeinderat. Denn dieser kann in einer Folgesitzung besprechen, was aus den nichtöffentlichen Teil veröffentlicht werden kann und die Bürger können somit zeitnah informiert werden.
Bürgermeister Kistner hat sich dafür ausgesprochen, gleich zu Jahresbeginn ein Signal zu setzen und nicht erst ab der neuen Periode das neue Verfahren anzuwenden. Anders als die Gemeinderäte der CSU sah er keine Probleme dies zu handhaben, zumal es auch vorteilhaft ist.
Der Gemeinderat hat dem Antrag mit den Stimmen der Freien Wähler und zweier SPD Gemeinderäte zugestimmt.
Meinen Kommentar dazu finden Sie hier.
Manfred Schroll
Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Puschendorf
Um leichter gegen Plakatierer vorgehen zu können, die ihre Werbeplakate illegal auf öffentlichen Grund aufhängen, will man eine Satzung einführen. Wer also Plakate aufhängen will, der muss dies bei der Gemeinde vorher anmelden. Damit kann man sicherstellen, dass Plakate und Anschläge nicht willkürlich aufgestellt werden und das sie vor allem auch zeitnah wieder entfernt werden.
Für örtliche Vereine gibt es grundsätzlich eine gebührenfreie Genehmigung. Die öffentlichen Anschlagtafeln bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
Verkaufsoffene Sonntage
Der Netto-Markt hat einen Antrag auf verkaufsoffene Sonntage gestellt. Die beiden von der Gemeinde bestimmten Sonntag sind der 15.04. und der16.09. 2018.
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Puschendorf
Laut Beschluss vom Kreistag muss die Gemeinde einen Beauftragten haben, der den Datenschutz überwacht. Wegen der gestiegenen Anforderungen auf diesem Gebiet soll die Aufgabe zukünftig eine hauptamtliche Kraft im Landratsamt übernehmen, die zu 50% für das LRA zuständig ist und zu 50% für alle Kommunen. Jedoch ist ein örtlicher Ansprechpartner in Puschendorf unerlässlich. Deshalb hat die Gemeinde beschlossen Herrn Reingruber diese Aufgabe zu übertragen.
Antrag der Kirchengemeinde auf Zuschuss für eine weitere Kraft im Freiwilligen Sozialen Jahr
Seit einigen Jahren wird bereits eine FSJ-Kraft im Kindergarten beschäftigt. Die Kosten von 5.000 € jährlich werden zu 50% von der politischen Gemeinde übernommen. Aufgrund der Vollbesetzung des Kindergartens und den gestiegenen Anforderungen benötigt die Kirchengemeinde eine weitere Kraft im Freiwilligen Sozialen Jahr. Die anteiligen Kosten für diese werden für die Gemeinde Puschendorf 3.500 € für ein Jahr betragen. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Geschäftsstelle der Sparkasse Puschendorf zum 1. Februar geschlossen.
Die Sparkasse hat am 1. Februar die Schlüssel der Geschäftsräume der Gemeindeverwaltung übergeben, die – wie berichtet – die Räume umgestalten und selber nutzen will. Die Automaten der Sparkasse bleiben weiterhin in der Gemeindeverwaltung. Die Raiffeisenbank, die ebenfalls erklärt hat die Geschäftsstelle aufzugeben bleibt voraussichtlich bis zum Jahresende 2018 noch erhalten.
Manfred Schroll